Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2016 - 4 A 1834/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47941
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2016 - 4 A 1834/14 (https://dejure.org/2016,47941)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.12.2016 - 4 A 1834/14 (https://dejure.org/2016,47941)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Dezember 2016 - 4 A 1834/14 (https://dejure.org/2016,47941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,47941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Androhung und Festsetzung des unmittelbaren Zwangs i.R.e. Untersagungsverfügung (hier: Schließung der Betriebsräume)

  • rechtsportal.de

    Androhung und Festsetzung des unmittelbaren Zwangs i.R.e. Untersagungsverfügung (hier: Schließung der Betriebsräume)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2016 - 4 A 1834/14
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 ff. = juris, Rn. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2004 - 4 B 1637/04

    Streitwert bei Erteilung sowie dem Widerruf einer Gewerbeerlaubnis ; Bestimmung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2016 - 4 A 1834/14
    Für die Festsetzung unmittelbaren Zwangs ist in Anlehnung an den Beschluss des erkennenden Senats vom 1.10.2004 - 4 B 1637/04 -, GewArch 2005, 77 = juris, Rn. 10, ein Viertel des für die Gewerbeuntersagung anzusetzenden Betrages, damit mindestens 3.750,00 Euro anzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 2 B 219/13
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2016 - 4 A 1834/14
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.3.2013 - 2 B 219/13 -, juris, Rn. 8.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht